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LCH setzt auf Kompetenz statt Verbote: Wege für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Die Herausforderungen digitaler Medien im Alltag von Kindern und Jugendlichen sind allgegenwärtig. Soziale Netzwerke, Games und diverse Online-Plattformen bestimmen, wie junge Menschen kommunizieren, lernen und ihre Freizeit gestalten. Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) betont, dass ein einfaches Verbot sozialer Medien nicht die richtige Antwort auf diese Entwicklungen ist und präsentiert stattdessen eine breit angelegte Strategie für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien.

Warum Verbote keine Lösung sind

Der LCH sieht in pauschalen Verboten – etwa eines kompletten Ausschlusses sozialer Medien für bestimmte Altersgruppen – keine wirksame Schutzmaßnahme. Jugendliche finden laut dem Verband häufig Wege, Einschränkungen zu umgehen, was die Effektivität solcher Verbote stark infrage stellt. Deshalb solle der Fokus auf Förderung von Medienkompetenz und verantwortlichem Verhalten liegen statt auf restriktiven Regeln.

Dreifache Strategie für echte Wirkung

In seinem neuen Positionspapier „Verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien“ entwickelt der LCH einen Ansatz, der drei zentrale Akteure ins Zentrum stellt – Schulen, Eltern und Politik.

📚 1. Schulen – digitale Medienkompetenz stärken

Medienkompetenz soll fest in den schulischen Alltag integriert werden. Kinder und Jugendliche sollen lernen, digitale Räume kritisch und selbstständig zu nutzen. Dafür ist es notwendig, dass Lehrpersonen gezielte Weiterbildung und geeignete Lehrmittel erhalten, um digitale Themen pädagogisch fundiert vermitteln zu können.

👨‍👩‍👧 2. Eltern – gezielte Unterstützung und Schulung

Eltern spielen eine entscheidende Rolle bei der Begleitung ihrer Kinder in der digitalen Welt. Der LCH fordert Angebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz, etwa durch Informations- und Weiterbildungsangebote. Diese sollen Eltern helfen, die Herausforderungen sozialer Medien besser zu verstehen und aktiv mit ihren Kindern darüber zu sprechen.

🧑‍⚖️ 3. Politik – gesetzliche Schutzmaßnahmen

Der Verband sieht auch die Politik in der Pflicht, klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche besser schützen. Dazu gehören Mechanismen zur Altersverifikation, Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten und Maßnahmen gegen manipulative Algorithmen, die auf maximale Nutzungszeit ausgerichtet sind.

Chancen und Risiken gemeinsam gestalten

Digitale Medien sind kein per se schädlicher Raum – sie bieten Lern-, Kommunikations- und Entwicklungsmöglichkeiten, die für junge Menschen relevant sind. Der LCH plädiert deshalb dafür, nicht auf eine isolierende Verbotslogik zu setzen, sondern junge Menschen kompetent und reflektiert im Umgang mit diesen Medien zu begleiten – in der Schule, zu Hause und in der Gesellschaft.

Fazit

Anstatt soziale Medien für Kinder und Jugendliche grundsätzlich zu verbieten, setzt der LCH auf ein umfassendes Maßnahmenpaket, das Bildung, Erziehung und rechtlichen Schutz miteinander verbindet. Die Zielsetzung ist klar: Jugendliche sollen befähigt werden, digitale Räume sicher, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu nutzen – mit Unterstützung der Schule, der Eltern und der politischen Rahmenbedingungen.

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MS Teams weiß, wo Ihr Kind ist – warum Schulen genau hinschauen müssen

Microsoft Teams hat sich in vielen Schulen als zentrales Kommunikations- und Kollaborationstool etabliert. Unterricht, Chats, Videokonferenzen und Dateiablagen laufen zunehmend über die Plattform. Was dabei oft übersehen wird: Teams sammelt und verarbeitet weit mehr Informationen als reine Kommunikationsdaten. Eine kürzlich von Microsoft veröffentlichte Funktion macht dies besonders deutlich – sie betrifft den Arbeits- bzw. Aufenthaltsort von Nutzerinnen und Nutzern.

Neue Teams-Funktion: „Arbeitsort anderer Personen anzeigen“

Microsoft beschreibt in seiner offiziellen Dokumentation, dass in Microsoft Teams und Outlook angezeigt werden kann, ob sich eine Person im Büro, in der Schule oder remote befindet.

Die Funktion basiert auf einer Kombination aus:

  • Kalenderinformationen
  • Nutzerangaben
  • Standort- bzw. Arbeitsort-Attributen
  • organisatorischen Richtlinien innerhalb von Microsoft 365

Was im Unternehmensumfeld als Komfortfunktion gedacht ist, wirft im schulischen Kontext erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn es um Minderjährige geht.

👉 Fakt ist:
Microsoft Teams kann anzeigen, ob sich ein Kind in der Schule befindet oder nicht.

Warum das für Schulen problematisch ist

Im Bildungsbereich handelt es sich nicht um Mitarbeitende, sondern um Kinder und Jugendliche. Damit gelten besonders hohe Anforderungen an den Datenschutz.

Standort- und Aufenthaltsdaten gehören zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten.

Sie ermöglichen Rückschlüsse auf:

  • Anwesenheit oder Abwesenheit
  • Tagesabläufe
  • Bewegungsmuster
  • Lern- und Sozialverhalten

Selbst wenn diese Informationen nur innerhalb des Systems sichtbar sind, bleibt die zentrale Frage bestehen:

Wer hat technisch Zugriff auf diese Daten – und wo werden sie verarbeitet?

US-Anbieter und die Frage der Datenhoheit

Microsoft ist ein US-amerikanischer Anbieter. Auch bei Speicherung in europäischen Rechenzentren unterliegt das Unternehmen weiterhin US-Recht, insbesondere dem US Cloud Act.
Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass US-Behörden Zugriff auf Daten verlangen können.

Im Schulkontext ist das besonders kritisch, da es nicht um betriebliche Metadaten von Erwachsenen geht, sondern um Bewegungs- und Aufenthaltsinformationen von Kindern.

Bezug zur aktuellen privatim-Resolution in der Schweiz

Die aktuelle privatim-Resolution der schweizerischen Datenschutzbeauftragten adressiert genau dieses Risiko:
Besonders schützenswerte Daten – insbesondere Standortdaten – sollen nicht für US-Anbieter sichtbar oder zugänglich sein.

Die Resolution macht deutlich, dass Schulen:

  • ihre Datenflüsse transparent kennen müssen
  • prüfen müssen, welche Metadaten verarbeitet werden
  • sicherstellen müssen, dass sensible Informationen nicht außerhalb ihres Einflussbereichs landen

Funktionen wie die Anzeige des Aufenthaltsortes stehen damit in einem klaren Spannungsfeld zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Bildungsbereich.

Diese Daten gehören in eine sichere Schulplattform – nicht in eine globale Collaboration-Suite

Gerade Anwesenheits-, Kommunikations- und Organisationsdaten von Schülerinnen und Schülern gehören in eine dedizierte, schulische Plattform, die speziell für den Bildungsbereich entwickelt wurde.


Lösungen wie IServ zeigen, dass es möglich ist, digitale Schulorganisation, Kommunikation und Zusammenarbeit datenschutzkonform, transparent und unter vollständiger Kontrolle der Schule umzusetzen – ohne unnötige Standort- oder Metadatenerfassung durch Drittanbieter außerhalb Europas.

Schulplattformen dieser Art sind:

  • pädagogisch ausgerichtet
  • rechtlich klar einordenbar
  • technisch auf das notwendige Maß beschränkt

MDM als Schlüssel: Datenminimierung statt Datenautomatik

Ein entscheidender technischer Hebel liegt im Mobile Device Management (MDM). Mit einer Lösung wie SOTI MobiControl behalten Schulen die volle Kontrolle darüber,

  • welche Geräteinformationen übermittelt werden,
  • welche Identitätsdaten an Microsoft Teams oder andere Dienste weitergegeben werden,
  • und welche Daten bewusst nicht übertragen werden.

Im Gegensatz zu tief integrierten Ökosystemen erfolgt die Datenübergabe hier gezielt, minimal und kontrolliert.

Es gilt das Prinzip:
👉 Nur die Daten, die wirklich benötigt werden, werden bereitgestellt – alles andere bleibt bei der Schule.

So lassen sich Microsoft-Dienste technisch einbinden, ohne unnötig Standort- oder Metadaten preiszugeben.

Fazit: Technisch möglich heißt nicht pädagogisch oder rechtlich sinnvoll

Dass Microsoft Teams Aufenthaltsinformationen anzeigen kann, ist technisch erklärbar – im Schulkontext jedoch hochsensibel.
Digitale Bildung erfordert Systeme, die den besonderen Schutzbedürfnissen von Kindern gerecht werden.

Schulen und Schulträger sollten sich daher kritisch fragen:

  • Welche Standort- und Metadaten werden verarbeitet?
  • Wer hat technisch Zugriff darauf?
  • Entspricht das den Vorgaben der privatim-Resolution?
  • Welche Rolle spielen Schulplattformen wie IServ?
  • Wie kann ein MDM wie SOTI MobiControl zur Datenminimierung beitragen?

Digitale Bildung darf nicht bedeuten, dass Kinder transparent werden – sondern dass Technik verantwortungsvoll eingesetzt wird.

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Apple weiß, wo Ihr Kind ist – warum Schulen jetzt umdenken müssen

Digitale Endgeräte sind aus dem Unterricht nicht mehr wegzudenken. iPads sind an vielen Schulen Standard, und Mobile-Device-Management-Systeme (MDM) sorgen dafür, dass Geräte sicher, einsatzbereit und pädagogisch sinnvoll verwaltet werden können. Doch immer deutlicher zeigt sich: Nicht jedes MDM ist für den schulischen Einsatz datenschutzrechtlich geeignet. Insbesondere wenn Schulen auf Apple-Geräte setzen, wird häufig JAMF verwendet – eine verbreitete und technisch ausgereifte Lösung. Doch die wenigsten wissen, welche Konsequenzen dies für die Datenhoheit hat.

Apple und JAMF: Wer kontrolliert wirklich die Daten?

Sobald ein iPad über JAMF verwaltet wird, greifen zwei Mechanismen ineinander:

  1. Apple kontrolliert Betriebssystem und iCloud-Struktur, inklusive Telemetrie- und Device-Informationen.
  2. JAMF stellt das Verwaltungsframework bereit, das eng mit Apples APIs verzahnt ist.

Damit entsteht ein System, bei dem die Schule zwar Verwaltungsrechte besitzt – Apple aber jederzeit Einblick in eine Vielzahl gerätebezogener Informationen hat. Dazu zählen unter anderem:

  • Geräte-IDs
  • Nutzungs- und Diagnosedaten
  • Konfigurationsinfos
  • und – besonders sensibel – Standortdaten

Genau diese Standortdaten gelten nach europäischem und schweizerischem Datenschutzrecht als hochgradig schützenswerte personenbezogene Daten. Sie erlauben Rückschlüsse auf Bewegungsmuster, Aufenthaltsorte und sogar den Tagesablauf eines Kindes. Wer weiß, wo ein Kind ist – weiß viel zu viel.

Schweizer privatim-Resolution: Ein deutliches Warnsignal

Die neue privatim-Resolution (Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten) hat deshalb unmissverständlich formuliert:
Schulen dürfen besonders schützenswerte Daten – insbesondere Standortdaten – nicht in Infrastrukturen speichern oder verarbeiten lassen, die für US-Anbieter zugänglich sind.

Der Hintergrund ist klar:
Auch wenn ein US-Anbieter Rechenzentren in der EU oder der Schweiz nutzt, kann er aufgrund des US Cloud Act weiterhin verpflichtet werden, Daten offenzulegen. Das betrifft Apple, Google, Microsoft und alle US-Anbieter – unabhängig vom Serverstandort.

Damit wird der Einsatz vieler gängiger MDM-Lösungen in Schulen rechtlich problematisch. Wer mit JAMF arbeitet, nutzt zwangsläufig Apples Infrastruktur – und damit auch das Risiko einer Datenübermittlung in ein Umfeld außerhalb der schweizerischen Hoheitszone.

Was bedeutet das für Schulen?

  • Standortdaten gelten als besonders sensibel – und gehören nicht in die Hände ausländischer Plattformbetreiber.
  • Die privatim-Vorgaben machen deutlich: Schulen müssen Lösungen wählen, bei denen die Datenverarbeitung vollständig in ihrem Einflussbereich bleibt.
  • Ein MDM, das Daten an US-Konzerne weiterleitet oder technisch nicht vollständig unabhängige Infrastruktur bereitstellt, widerspricht zunehmend den Anforderungen an den Kinderdatenschutz.

Die Alternative: Ein unabhängiges MDM wie SOTI MobiControl

SOTI MobiControl bietet im Vergleich zu Apple-basierten MDM-Systemen einen entscheidenden Vorteil:

Es ist plattformunabhängig, datensparsam und vollständig kontrollierbar, ohne dass Daten in Ökosysteme großer US-Technologiekonzerne abfließen.

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

  • Keine Weitergabe von Standortdaten an Apple, Google oder andere Plattformbetreiber
  • Selbst wählbarer Hosting-Standort (on-premise oder in einer rechtlich kontrollierten Cloud)
  • Minimale Telemetrie, keine versteckten Hintergrunddienste
  • Autarke Verwaltung ohne Abhängigkeit von US-APIs für Diagnosedaten
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit, welche Daten wohin fließen

Fazit: Verantwortung übernehmen – Daten schützen

Wenn Schulen digitale Lernumgebungen bereitstellen, tragen sie eine enorme Verantwortung. Es geht nicht nur um Geräteverwaltung, sondern um die Sicherheit von Kindern. Die privatim-Resolution zeigt klar: Standortdaten und andere sensible Informationen von Schülerinnen und Schülern dürfen US-Anbietern nicht zugänglich sein.

Ein freies, datenschutzfreundliches und kontrollierbares MDM wie SOTI MobiControl schafft genau das:
Datensouveränität für Schulen – und echten Schutz für Kinder.

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